Kontakt, Sprechstunden und Stationäre Aufnahme
Wir kümmern uns in den Sprechstunden individuell um Ihre Fragen und Probleme. Wenn Sie allgemeine Fragen haben oder sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden müssen, berät Sie unser Sekretariat gerne. Eine telefonische Terminvereinbarung zu allen Sprechstunden ist unbedingt erforderlich.
Terminvereinbarung für die Sprechstunden / Stationäre Aufnahme / OP

Barbara Kleemeier
Sekretariat
Tel. +49 (0)941 369 2295
E-Mail: sarkome@barmherzige-regensburg.de
Sprechstunden
Montag: 8 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 11 Uhr
Eine telefonische Terminvereinbarung zu allen Sprechstunden ist unbedingt erforderlich. Sie ersparen sich damit unnötige Wartezeiten und erleichtern uns eine reibungslose Organisation. Bitte denken Sie als Kassenpatient daran, Ihre Versichertenkarte und einen Überweisungsschein mitzubringen.
Stationäre Aufnahme / OP-Termin
Am Tag Ihrer Aufnahme melden Sie sich bitte in der Leitstelle III an. Folgen Sie der Beschilderung von der Eingangshalle aus. Nach der Erfassung Ihrer Personalien kommen Sie auf die Ihnen zugewiesene Station. Hier sucht Sie der Stationsarzt auf und erklärt Ihnen genau die bevorstehende Operation und den weiteren Ablauf des stationären Aufenthalts.
Kontakt Sozialdienst
Für Patienten nach einer Operation leiten wir eine ambulante oder stationäre Anschlussheilbehandlung ein. Bitte setzen Sie sich bereits bei Bekanntgabe des Operationstermins mit den Kolleginnen des Sozialdienstes wegen des Klinikaufenthalts in Verbindung, wir buchen Sie schon vorab in Ihrer Wunscheinrichtung ein.


Ansprechpartner
Carina Kaufmann
Tel. +49 (0)941 369 1085
carina.kaufmann@barmherzige-regensburg.de
Vanessa Süppel
Tel. +49 (0)941 369 1088
vanessa.sueppel@barmherzige-regensburg.de
Für Ihre persönliche Beratung stehen Ihnen Vanessa Süppel und Carina Kaufmann sehr gerne zur Verfügung. Wir bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme, um Ihnen die Unterbringung in Ihrer Wunschklinik ermöglichen zu können.
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass wir ambulante Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten nur im rechtlich zulässigen Rahmen erbringen dürfen.