Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie

Wann ist ein chirurgischer Eingriff nötig?

Bei einer Peritonealkarzinose mit Metastasen am Bauchfell können chirurgische Maßnahmen notwendig sein (sogenannte palliative Operationen). Dies wäre z. B. im Falle eines Darmverschlusses so. Wenn die Erkrankung lediglich am Bauchfell lokalisiert ist und ein gewisses Ausmaß nicht überschreitet, kann eine Entfernung aller sichtbaren Tumorknoten in Kombination mit einer Chemotherapie und Hyperthermie direkt im Bauchraum die Prognose verbessern.

Die Auswahl, welche Herangehensweise für welche Patienten am besten geeignet ist, stellt eine interdisziplinäre Herausforderung dar. Krebsspezialisten aus mehreren Bereichen (Chirurgen, Internistische Onkologen, Strahlentherapeuten, Gastroenterologen usw.) arbeiten bei solchen Fragestellungen eng zusammen und suchen in der Tumorkonferenz nach der besten Behandlungsoption. Hier ist wichtig zu verstehen, dass zum einen nicht jede technisch durchführbare Operation auch onkologisch sinnvoll ist und dass zum anderen die richtige Reihenfolge der Behandlungsschritte abgestimmt werden muss. Oft wird bei den betroffenen Patienten eine systemische Chemotherapie schon vor der Operation durchgeführt.

Die Frage der Operabilität ist manchmal schwer zu beantworten, denn die bildgebenden Verfahren haben in der Beurteilung der Tumorknoten am Bauchfell viele Einschränkungen. Deswegen wird oft eine Laparoskopie durchgeführt, um ein genaueres Bild zu bekommen. Wichtig ist vor allem, den Dünndarm zu beurteilen, denn dieser kann nur begrenzt entfernt werden. Prognostisch profitieren selbstverständlich die Patienten, bei denen alle sichtbaren Tumorknoten entfernt werden können.

Bei der Operation werden befallene Anteile des Peritoneums (Bauchfell) an der Bauchwand und an den inneren Organen entfernt. Hierfür kann es notwendig sein, dass auch Anteile der inneren Organe entfernt werden müssen. Dies betrifft insbesondere den Dickdarm, die Milz, den Magen oder den Mastdarm. Unter Umständen kann es notwendig sein, dass Sie vorübergehend einen künstlichen Ausgang erhalten. Dieser dient als Schutz für die frisch angelegten Darmverbindungen (Anastomosen). Nach Entfernung aller sichtbaren Tumorknoten wird der Bauchraum mit einer erhitzten Lösung bei 42°C ausgespült. Zusätzlich werden ein oder mehrere Zytostatika über einen Zeitraum von ein bis eineinhalb Stunden direkt im Bauchraum verabreicht. Diese Zytostatika sollen mikroskopische, nicht sichtbare Tumorreste zerstören.

Im Anschluss an diese komplexe Behandlung, die durchaus sechs bis acht Stunden dauern kann, werden Sie für ein bis zwei Tage auf der Intensivstation überwacht und danach auf die Normalstation verlegt. Hier verbringen Sie in der Regel ein bis zwei weitere Wochen. Bei jedem fünften Patienten treten Komplikationen auf. Die Sterblichkeitsrate in Folge der Operation liegt bei unter zwei Prozent. Dies entspricht auch der Erfahrung anderer internationaler Zentren.

Nachdem Sie sich von Ihrem Eingriff erholt haben, wird in der Tumorkonferenz erneut die Durchführung einer systemischen, also über die Blutbahn verabreichten intravenösen Chemotherapie besprochen. Im Anschluss an die Tumorkonferenz wird stets eine Behandlungsempfehlung an Sie und Ihren weiterbehandelnden Arzt ausgegeben, um gemeinsam den für Sie besten Weg festzulegen.

Für die ersten Nachsorgetermine stehen wir Ihnen selbstverständlich immer gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft die Erstvorstellung / Zweitmeinung / OP-Planung?

Wenn bei Ihnen im Rahmen einer extern durchgeführten Operation die Diagnose „Peritonealkarzinose“ (Bauchfellkrebs) gestellt wurde, können Sie sich bei uns in der Sprechstunde vorstellen und mit Prof. Piso in der Poliklinik die Befunde besprechen und einen Therapievorschlag erhalten. Anschließend werden wir die Informationen in der interdisziplinären Tumorkonferenz besprechen und einen individuellen Therapievorschlag unterbreiten.
Alternativ können Sie uns die Unterlagen und die CD mit der letzten Bildgebung per Post zukommen lassen und wir werden Sie anschließend per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Eine persönliche ambulante Vorstellung ist in diesen Fällen nicht zwingend erforderlich, kann aber auf Wunsch vor einer geplanten Operation erfolgen.

Sind andere Untersuchungen vor der „HIPEC-Operation“ notwendig?

Grundsätzlich brauchen wir eine Computertomografie oder Kernspinntomografie für die Indikationsstellung, zusammen mit allen anderen wichtigen Unterlagen (onkologischer Arztbrief, eventuelle OP Berichte, Gewebsuntersuchung, durchgeführte Therapien). In komplexeren Fällen (multiple Voroperationen, seltenere oder aggressivere Krankheitsbilder) ist im Vorfeld eine Bauchspiegelung (explorative Laparoskopie) notwendig. Diese dient der genaueren Beurteilung der Bauchorgane, insbesondere des Dünndarms und des sogenannten Mesenteriums. Mithilfe der Laparoskopie können wir einen kleinknotigen, ausgedehnten Befall ausschließen. Dieser stellt in der Regel eine Kontraindikation für eine größere Operation dar, denn der Dünndarm kann nicht über eine Grenze hinaus problemlos entfernt werden, ohne die Lebensqualität erheblich zu beeinträchtigen. Somit kann man vielen Patienten eine unnötige größere Baucheröffnung mit längeren Erholungsphasen ersparen. Sollten wir im Rahmen der Laparoskopie einen solchen Befall ausschließen, werden wir in der Regel zwei Tage später die „große“ Operation mit HIPEC planen.

Was wird bei der Operation entfernt?

Das Ziel der Operation ist die komplette makroskopische Tumorentfernung. Das kann durch eine sogenannte (komplette) parietale Peritonektomie, d. h. Entfernung des Bauchfells von der Bauchdecke und Zwerchfell, sowie eine viszerale Peritonektomie erreicht werden. Letztere bedeutet eine (Teil-)Entfernung der betroffenen Organe (am häufigsten Dick- und Dünndarmabschnitte, Mastdarm, Gallenblase, Bauchnetz, weibliche Genitalien, seltener Milz oder Teile des Magens oder der Bauchspeicheldrüse). Das Ausmaß der Resektion orientiert sich nach dem Ausmaß der Peritonealkarzinose.
Man kann ohne Bauchfell leben, zumal nicht alle Anteile des Bauchfells entfernt werden. Das Ausmaß der Operation berücksichtigt natürlich auch die mögliche Einschränkung der Lebensqualität nach der Behandlung.

Wie lange dauert die stationäre Behandlung?

Die meisten Patienten können nach ca. zwei Wochen entlassen werden. Die ersten 48 Stunden nach der Operation werden Sie auf einer der Intensivstationen untergebracht, je nach Verlauf der Vital- (Kreislauf, Atmen) und Laborparameter (Nierenwerte, Elektrolyten usw). kann der Aufenthalt länger sein. Insgesamt muss mit zwei bis drei Wochen stationärer Aufenthalt gerechnet werden. Noch während des Aufenthaltes wird in der Tumorkonferenz das weitere Vorgehen besprochen. Vor der Entlassung kann unser Sozialdienst eine Anschlussheilbehandlung in die Wege leiten, es sei denn, eine onkologische Behandlung ist gleich im Anschluss notwendig.

Ist mit Komplikationen zu rechnen?

Da es sich um eine große Operation handelt, muss damit gerechnet werden, dass jeder fünfte Patient nennenswerte Komplikationen haben kann. Diese bedürfen in der Regel einer erneuten Operation oder einer radiologisch-gestützten Intervention, die meist zu einer Verlängerung des stationären Aufenthaltes führen. Die meisten Nebenwirkungen sind aber „harmlos“ und können in der Regel mit Medikamenten und anderen Maßnahmen gut behandelt werden. 

Wie ist die Lebensqualität nach der Operation?

Die Entfernung großer Tumormassen führt bei den meisten Patienten längerfristig zu einer Verbesserung der Lebensqualität, gerade wenn sie im Vorfeld bereits eine Einschränkung durch die Tumorerkrankung erfahren haben. Eine allgemeingültige Antwort an dieser Frage ist leider nicht möglich, viele Faktoren beeinflussen zum Teil erheblich die Lebensqualität (z. B. Nebenwirkungen der im Voraus durchgeführten Chemotherapien oder das Vorhandensein eines Stomas). Die Erholungsphase nach größeren OPs, gerade wenn viele Organanteile entfernt werden müssen, kann durchaus bis zu drei bis vier Monaten dauern. Diese Zeit braucht der Körper um sich an die neue Situation anpassen zu können.

Ist ein künstlicher Darmausgang (Stoma) zwingend notwendig?

Wir werden versuchen, wann immer möglich und auch sinnvoll, die Anlage eines Stomas zu vermeiden. In der Regel brauchen wir ein Stoma als Schutz für eine nahe am Schließmuskel angelegte Anastomose (Darmverbindung). Ein solches Stoma kann dann frühestens nach drei Monaten mit einer (vergleichsweise) kleinen Operation zurückverlagert werden. Sie werden im Vorfeld der Operation darüber ausführlich aufgeklärt. Die spezialisierte Stoma-Krankenschwester besucht Sie am Vortag der Operation und markiert die geeigneten Stellen auf Ihrem Bauch. Ein dauerhaftes Stoma ist nur selten nötig.

Eine Birne und Papierbälle stehen für "Idee, Konzept"

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Peritonektomie mit intraperitonealer Chemotherapie- Ergebnisse beim Kolonkarzinom:


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