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Weiterbildungsermächtigungen

In der folgenden Aufstellung finden Sie Befugnisse für die Weiterbildung zum Facharzt, in Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen  gemäß der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern. In Fachgebieten mit einer Basisweiterbildung („Common trunk“) sind diese separat aufgeführt.

Zusätzlich sind Befugnisse für Bezeichnungen aufgeführt, die noch nach altem Weiterbildungsrecht erworben werden können. Diese sind mit dem Zusatz „WBO93“ gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass der Erwerb dieser „alten“ Bezeichnungen gemäß Übergangsregelungen nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir, die für den Ort Ihrer Tätigkeit zuständige Landesärztekammer zu kontaktieren.

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