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„Das gut gemeinte Ziel kann so nie erreicht werden“

(15.05.2024)

Das Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg bezieht Stellung zum heute verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Bundeskabinett.

Am 15.05.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verabschiedet. Die Bundesländer hatten sich zuvor einstimmig dagegen ausgesprochen. Alle Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen hatten zudem eine Reihe von Verbesserungen und Änderungen angemahnt.

Die Verantwortlichen des Krankenhauses Barmherzige Brüder Regensburg zeigen sich betroffen: „Wir haben daraufgesetzt, dass Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach die gewichtigen Kritikpunkte und Vorschläge von Fachleuten und -gremien in dem Gesetz berücksichtigt – leider vergebens.“, so Professor Michael Pfeifer, Ärztlicher Direktor des Krankenhauses. Mit der angestrebten Gesundheitsreform in der jetzigen Form sind die von Lauterbach wiederholt vorgetragenen Ziele – bessere Qualität, Entökonomisierung und Entbürokratisierung – sicher nicht erreichbar. Lauterbachs Weigerung, den Krankenhäusern, den ihnen gesetzlich zustehenden Inflations- und Tarifkostenausgleich für die letzten Jahre zu geben, wird den kalten Strukturwandel weiter beschleunigen.  

„Mittelfristig führt die Reform zu einer Verknappung von Krankenversorgung und somit zu langen Wartezeiten. Leistung wird sich für Krankenhäuser nicht mehr lohnen, weder große noch kleine Krankenhäuser werden in ihrer Existenz abgesichert. Die langfristige Versorgungssicherheit der Bevölkerung steht somit auf dem Spiel“, fasst Dr. Andreas Kestler, Arzt und Geschäftsführer, die wesentlichen Ergebnisse der Vebeto-Studie zusammen, in der die Folgen der Reform wissenschaftlich untersucht wurden. „Das gut gemeinte Ziel einer Verbesserung der Krankenhausversorgung kann so nie erreicht werden. Wir werden deshalb weiter mit Bundestagsabgeordneten insbesondere der Ampelfraktionen sprechen, um sie von einer sinnvollen und notwendigen Überarbeitung des Gesetzes zu überzeugen.“