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Medizinethik-Vortrag über das ärztliche Gewissen im Recht

(07.10.2016)

Medizinrechtler Prof. Dr. Gunnar Duttge spricht im Rahmen der Regensburger Gespräche zur Medizinethik am Donnerstag, 13. Oktober von 18 bis 20 Uhr im Großen Hörsaal des Krankenhauses Barmherzige Brüder Regensburg.

Wer ist ein guter Arzt? Nach Meinung des deutschenÄrztetages 2013 ist dies ein Arzt, der sein Metier versteht und den Beruf nach seinem „Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit" ausübt. Diese freie Berufsausübung wird heute aber zunehmend eingeschränkt durch Überregulierung, Strukturierung, Ökonomisierung und Bürokratisierung.

Gibt es den Arzt, der seine Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen trifft? Welche Rechte oder Pflichten für den Arzt ergeben sich aus der Berufung auf das Gewissen? Wie verlässlich ist eigentlich das ärztliche Gewissen? Welche Rolle dürfen wirtschaftliche und juristische Vorgaben bei ärztlichen Entscheidungen spielen? Wie ist das Verhältnis von gesetzlichen Vorgaben und ärztlicher Therapiefreiheit?

Prof. Dr. Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen, spricht am Donnerstag, 13. Oktober von 18 bis 20 Uhr im Großen Hörsaal des Krankenhauses Barmherzige Brüder Regensburg über die Bedeutung des ärztlichen Gewissens im Recht. In zahlreichen Publikationen und Vorträgen hat sich Prof. Duttge mit medizinrechtlichen Fragen auseinandergesetzt und zählt heute zu den bekanntesten deutschen Meinungsbildnern in diesem Themenbereich. Zudem ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „Leben & Tod", die sich auf vielfältige Weise mit dem Thema Tod und Sterben auseinandersetzt.

Der öffentliche Vortrag ist kostenfrei. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum Meinungsaustausch bei einem Imbiss.