Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V)

Sehr geehrte Patientinnen,
sehr geehrte Patienten, 

diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.

Berechtigung der Einrichtung:

Mit dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte ist das Krankenhaus Barmherzige Brüder für 90 Tage berechtigt, Ihre elektronische Patientenakte einzusehen sowie behandlungsrelevante Dokumente sowohl in Ihrer ePA als auch im Krankenhausinformationssystem zu speichern. Diese Berechtigung endet automatisch nach Ablauf der 90 Tage. Sie können das Krankenhaus außerdem für einen von Ihnen selbst festgelegten Zeitraum berechtigen oder gänzlich von der Einsicht in Ihre elektronische Patientenakte ausschließen. Zudem können Sie alle Dokumente in Ihrer ePA selbst verwalten. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einzelne Daten zu löschen oder nur bestimmten, von Ihnen ausgewählten Leistungserbringern Zugriff zu gewähren. Hierfür steht Ihnen die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse sowie Ihre ePA-App zur Verfügung.

Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen

Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:

  • Daten zu Laborbefunden,
  • Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
  • Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen und
  • OP-Berichte
  • Arztbriefe,
  • den elektronischen Medikationsplan.

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in Ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit! Vielen Dank

Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen in die ePA auf Ihren Wunsch

Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern. 

Berechtigung der Einrichtung:

Mit dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte ist das Krankenhaus Barmherzige Brüder für 90 Tage berechtigt, Ihre elektronische Patientenakte einzusehen sowie behandlungsrelevante Dokumente sowohl in Ihrer ePA als auch im Krankenhausinformationssystem zu speichern. Diese Berechtigung endet automatisch nach Ablauf der 90 Tage. Sie können das Krankenhaus außerdem für einen von Ihnen selbst festgelegten Zeitraum berechtigen oder gänzlich von der Einsicht in Ihre elektronische Patientenakte ausschließen.

Zudem können Sie alle Dokumente in Ihrer ePA selbst verwalten. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einzelne Daten zu löschen oder nur bestimmten, von Ihnen ausgewählten Leistungserbringern Zugriff zu gewähren. Hierfür steht Ihnen die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse sowie Ihre ePA-App zur Verfügung.

Dauer der Datenspeicherung:

Die in der ePA gespeicherten Daten werden grundsätzlich dauerhaft aufbewahrt. Da es sich bei der ePA um eine patientengeführte Akte handelt, obliegt Ihnen die Verwaltung der Daten. Hierfür steht Ihnen die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse sowie Ihre ePA-App zur Verfügung.

Empfängerkategorien:

Zugriff auf die in Ihrer ePA gespeicherten Daten haben alle Behandler, denen Sie den Zugriff entweder durch das Stecken Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder durch die Vergabe entsprechender Berechtigung in der ePA-App erteilt haben.

Elektronische Notfalldaten

Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern. 

Elektronischer Medikationsplan

Sollte ein Medikationsplan auf Ihrer ePA gespeichert sein und ändern wir Informationen Ihres Medikationsplans im Rahmen der aktuellen Behandlung, werden wir auch die geänderten Informationen auf Ihrer ePA speichern.

Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung 

Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt.  Bitte beachten Sie, dass einzelne Informationen potenziell stigmatisierend sein könnten. 

Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.

Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst oder durch die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse löschen lassen.

Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.

Später sichtbar gemachte Dokumente

Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für unsichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

Ergänzung Betroffenenrechte & Beschwerderecht

Sie haben gemäß § 17 KDR-OG das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Zudem steht Ihnen nach § 22 KDR-OG das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Darüber hinaus können Beschwerden bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

Ordensdatenschutzbeauftragter für den Orden der Barmherzige Brüder in Bayern und seine Einrichtungen: 

Prüfeninger Straße 86
93049 Regensburg
E-Mail: datenschutzaufsicht@barmherzige.de 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Uwe Günther
Sanovis GmbH
Riedenburger Str. 7, 81677 München
datenschutz@barmherzige-regensburg.de