Information zum Implantateregister Deutschland (IRD)
Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland (IRD) künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern. Seit dem 1. Juli 2024 sind Gesundheitseinrichtungen gemäß dem Implantateregister-Gesetz (IRegG) gesetzlich verpflichtet, Brustimplantate im Implantateregister zu erfassen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt diese Pflicht auch für Hüft- und Knieimplantate.
Welche Implantate sind betroffen?
Knie- und Hüftimplantate
Brustimplantate
Weitere medizinische Implantate
Warum werden die Daten erfasst?
Das Register dient der Informationsgewinnung und Qualitätssicherung von Implantaten sowie der implantationsmedizinischen Versorgung in Gesundheitseinrichtungen.
Die erfassten Daten ermöglichen:
- Qualitätskontrolle – Sicherstellung der Implantatqualität
- Frühwarnsystem – Patientinnen und Patienten können bei Problemen sofort informiert werden
- Wissenschaftliche Forschung – Verbesserung der medizinischen Versorgung
Welche Daten werden gespeichert?
Informationen zu Implantaten und den dazugehörigen Operationen, medizinische Daten und Informationen zur Gesundheitseinrichtung sowie zur Versicherung werden anonymisiert langfristig gespeichert.
Das Ziel des IRD
Bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit und verbesserte Forschungsergebnisse.
Ausführliche Informationen zum Implantateregister finden Sie hier: www.implantateregister-deutschland.de