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Kirchliche Grundordnung
Regelungen zum kirchlichen Dienst
Die kirchliche Grundordnung ist die Grundlage für das Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Sie gilt für alle Institute des Ordens der Barmherzigen Brüder.
Was beinhaltet die Grundordnung?
Die Grundordnung befasst sich unter anderem mit der Einstellung der Mitarbeiter. Der kirchliche Arbeitgeber hat durch das Festlegen der Anforderungen an die jeweilige Stelle sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ihren Auftrag glaubwürdig erfüllen können. Dazu zählen fachliche Kompetenzen, gewissenhafte Erfüllung der übertragenen Aufgaben und eine Zustimmung zu den Zielen der Einrichtung. Für Mitarbeiter gelten unterschiedliche Loyalitätsverpflichtungen, je nach Konfession und Verantwortung.
Die Grundordnung sichert den Mitarbeitern folgende Rechte zu:
- Beteiligung an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen in entsprechend besetzten Kommissionen
- Zusammenschluss und Mitarbeit in Koalitionen zur Beeinflussung der Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
- Wahl und Mitarbeit in der Mitarbeitervertretung als kirchlichem Betriebsrat
- Anspruch auf Fort- und Weiterbildung
- Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz bei der Anwendung kirchlicher Gesetze
Die Erklärung der Deutschen Bischöfe zum Kirchlichen Dienst und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, jeweils in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 22.11.2022, wurde für den Orden der Barmherzige Brüder in Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechtes und deren Einrichtungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Sie findet damit Anwendung für die Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH. Ausgenommen von der Anwendung sind diejenigen rechtlich selbstständigen Einrichtungen, in deren Satzungen die Anwendung der Erklärung der Deutschen Bischöfe zum Kirchlichen Dienst und der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse nicht vorgesehen ist.
Einleitung zur kirchlichen Grundordnung vom 22. November 2022
Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 22. November 2022
Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst vom 22. November 2022