Klinik für Plastische, Hand- und wiederherstellende Chirurgie

Lipödem

Liposuktion beim Lipödem Stadium III zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen seit 1.1.2020 möglich

Bei einem Lipödem handelt es sich um eine symmetrische Fettverteilungsstörung mit deutlicher Disproportion zwischen Körperstamm und Extremitäten. Die zonalen Fettgewebsvermehrungen sind diätresistent und verursachen lokale Schmerzen. Das chronisch progrediente Krankheitsbild eines Lipödems tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf und verursacht Stadien-abhängig vermehrte massive Beschwerden.

Seit den 90er Jahren wird das Lipödem sowohl von Ärzten als auch Betroffenen zunehmend nicht mehr als schicksalhafte Veranlagung, sondern als Krankheit verstanden und wahrgenommen. Wie viele Patientinnen unter einem Lipödem leiden, ist bisher statistisch nicht erfasst. Auch die Ursache ist bis heute nicht genau geklärt.

Lipödem als Krankheit

Das geänderte Verständnis des Lipödems als Krankheit hat sich auf Forderung des Bundesministers für Gesundheit in einem Beschluss des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom 19. September 2019 niedergeschlagen, nach dem ein Lipödem im Stadium III seit dem 01. Januar 2020 zu Lasten der Krankenversicherungen mit einer Liposuktion behandelt werden kann. Aktuell besteht eine Befristung bis zum 31. Dezember 2024, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse einer vom G-BA parallel in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden.

Der G-BA-Beschluss nennt 3 Voraussetzungen, die es uns erlauben, die Indikation für die Liposuktion zu Lasten der Krankenkasse zu stellen:

  1. Das Lipödem muss soweit fortgeschritten sein, dass ein Stadium III vorliegt. Das Stadium III wird in dem Beschluss wie folgt konkretisiert: „Die Patientin leidet an einer übermäßigen Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und einem Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten, wobei Hände und Füße nicht betroffen sind.“
     
  2. Trotz einer ärztlich verordneten und sechs Monate vor der Operation kontinuierlich durchgeführten konservativen Therapie (z. B. Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie) konnten die Krankheitsbeschwerden nicht hinreichend gelindert werden.
     
  3. Der Body Mass Index (BMI) der Patientin muss unter 35kg/m² liegen.

Lipöden und Adipositas

Das Lipödem ist zu etwa 50% mit einer Adipositas (Fettleibigkeit) vergesellschaftet. Bei Patientinnen mit einem BMI über 35kg/m² muss gemäß dem G-BA-Beschluss zunächst eine Behandlung der Adipositas erfolgen. Soweit eine weitere Gewichtsreduktion aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, kann eine Einzelfallentscheidung bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einem BMI ab 40 kg/m² soll keine Liposuktion durchgeführt werden.

Nach dem GBA-Beschluss muss die Fettabsaugung als Tumeszenz-Liposuktion erfolgen, trockene Verfahren sind nicht zulässig. Wir bieten diese Leistung als wasserstrahl-assistierte Tumeszenz-Liposuktion (WAL) an. Bei der WAL handelt sich um eine der modernsten Methoden zur Fettabsaugung, bei der das Fettgewebe während des Absaugvorgangs mit einem Wasserstrahl schonend aus dem übrigen Gewebe gelöst wird.

Soweit erforderlich - was meist der Fall ist - führen wir die Liposuktion gemäß der Voraussetzungen des G-BA-Beschlusses in mehreren aufeinanderfolgenden Teileingriffen durch. Die maximale Menge des abzusaugenden Fetts pro Eingriff beträgt 8% des Körpergewichtes in Litern. Soweit mehr als 3.000 ml reines Fettgewebe bei einem Eingriff abgesaugt werden, erfolgt eine stationäre Aufnahme zur Sicherstellung einer postoperativen Nachbeobachtung über mindestens 12 Stunden.

Postoperative Behandlung

Postoperativ werden die Patientinnen mit Kompressionskleidung und Lymphdrainage weiter behandelt. Eine Beschwerdebesserung wird regelhaft bereits ab der ersten Liposuktionsbehandlung berichtet. Soweit durch das Lipödem nicht bereits präoperativ eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit oder sogar Arbeitsunfähigkeit besteht, kommt es postoperativ lediglich zu kurzen Ausfallzeiten.

Kontakt zur Beratung und Behandlung

Betroffene Patienten können zur Beratung und Behandlung bei uns vorgestellt werden:
Leitstelle 1, Paul Gerhardt Haus
Tel. +49 (0)941 369 2269

Ansprechpartner in der Klinik für Plastische, Hand- und wiederherstellende Chirurgie am Krankenhaus Barmherzige Brüder in Regensburg sind PD Dr. Marcus Spies und Dr. Yvonne v. Harder.

PD Dr. Marcus Spies (Chefarzt der Klinik für Plastische, Hand- und wiederherstellende Chirurgie)

Dr. Yvonne v. Harder (Oberärztin der Klinik für Plastische, Hand- und wiederherstellende Chirurgie)

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