Klinik für Plastische, Hand- und wiederherstellende Chirurgie
Lipödem
Bei einem Lipödem handelt es sich um eine symmetrische Fettverteilungsstörung mit disproportionaler Fettvermehrung an Armen und Beinen, die diätresistent ist und druck- oder berührungsschmerzhaft sein kann. Das Krankheitsbild betrifft fast ausschließlich Frauen und ist chronisch, jedoch wissenschaftlich noch nicht abschließend verstanden. Mit Befristung zum 31. Dezember 2025 durfte seit dem 01. Januar 2020 das Lipödem im Stadium III zu Lasten der Krankenversicherungen mit einer Liposuktion behandelt werden kann.
Mit G-BA-Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde die Liposuktion nun unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Stadium eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beschluss ist nach Bundesanzeiger-Veröffentlichung am 9. Oktober in Kraft getreten. Die Abrechnungsziffern für die ambulante Absaugung nach EBM sollen bis spätestens 1. Januar 2026 geregelt werden.
Der G-BA-Beschluss vom 17. Juli 2025 formuliert folgende Voraussetzungen für eine Liposuktion zu Lasten der Krankenkasse:
- Gesicherte Diagnose durch einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie oder einen Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder einen Facharzt für Hautkrankheiten oder durch einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie.
- Symmetrische Fettvermehrung an Extremitäten, ohne Hände/Füße, kombiniert mit Druck- oder Berührungsschmerz.
- Sechs Monate konservative Therapie (z. B. Lymphdrainage, Kompression, Bewegung) erfolglos.
- Keine Gewichtszunahme in den letzten sechs Monaten ab Diagnosestellung.
- BMI-Regelung und Waist-to-Height-Ratio (WHtR):
- BMI ≤ 32 kg/m²: Liposuktion möglich
- Die Liposuktion bei BMI-Werten zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² ist nur dann zulässig, wenn das Übergewicht maßgeblich durch die durch das Lipödem verursachte Fettanlagerung an Beinen und Oberarmen bedingt ist. Davon ist auszugehen, wenn die Waist-to-height-ratio (WHtR) folgenden altersentsprechenden Grenzwert nicht überschreitet:
- 40 Jahre und jünger: 0,5
- 41 bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 je weiteres Lebensjahr
- 50 Jahre und älter: 0,6
- BMI > 35 kg/m²: Liposuktion unzulässig, vorrangige Behandlung der Adipositas.
- BMI ≤ 32 kg/m²: Liposuktion möglich
Was gilt nun für Sie als Patientin?
Wenn die Krankenkasse bereits eine Genehmigung für die Operation erteilt hat, gilt diese und Sie können sich direkt bei uns vorstellen.
Anderenfalls ist zu beachten, dass ab sofort die Diagnosestellung durch einen Angiologen oder einen Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder einen Facharzt für Hautkrankheiten oder durch einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie erfolgen muss. Wir als Plastische Chirurgen müssen die Diagnosestellung zwar überprüfen, können die Diagnose aber nicht primär stellen.
Bitte bringen Sie daher einen aussagekräftigen Brief oder einen entsprechenden Befund von einem befugten Facharzt mit.Ohne eine bereits erfolgte Diagnosestellung können wir Ihnen leider keine Behandlung anbieten, weshalb dies unbedingte Voraussetzung für einen Termin bei uns ist.

