Unterbringung von Angehörigen oder Begleitpersonen

Selbstverständlich können Angehörige oder Begleitpersonen gegen Gebühr im Krankenzimmer übernachten. Dieses „Rooming-In“ hängt von unserer Belegung ab und sollten Sie mit der Patientenaufnahme absprechen.

Bei medizinischer Notwendigkeit gehört die Unterbringung einer Begleitperson zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und wird mit der „normalen“ Krankenhausabrechnung bei gesetzlich oder privatversicherten Patienten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Bei Kindern bis zum 9. Geburtstag wird die medizinische Notwendigkeit der Begleitperson per Gesetz unterstellt und die Kosten werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Weitere Gründe für eine medizinisch begründete Begleitperson müssen durch einen Arzt entschieden werden.

Alle weiteren Personen gelten als nicht medizinisch begründete Begleitpersonen. 

Die Unterbringung der Begleitperson erfolgt im Zimmer des Patienten - im Regel- oder Einzelzimmer mit Komfortleistungen.

In unserem Wahlleistungsangebot finden Sie weitere Informationen zur Unterbringung von Begleitpersonen bzw. einer nicht medizinisch begründeten Begleitperson. 

Verpflegung

Erkundigen Sie sich auch nach den Möglichkeiten der Verpflegung.

Bei Regelleistung des Patienten erhält die Begleitperson die Regelverpflegung.
Bei Wahlleistung Einbettzimmer mit Komfortleistungen des Patienten erhält auch die Begleitperson alle Komfortleistungen.

Selbstverständlich können Angehörige oder Begleitpersonen gegen Gebühr im Krankenzimmer übernachten (gegen eine Gebühr). Diese „Rooming-In“ hängt von unserer Belegung ab und sollten Sie mit der Patientenaufnahme absprechen.

Kontakt

Patientenaufnahme
Tel. +49 941 369-1615


So funktioniert's:

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