Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Sportmedizin

Hammerzehen und Krallenzehen

Hammerzehen und Krallenzehen treten sehr oft in Verbindung mit anderen Fußveränderungen wie einem Hallux valgus oder einem Senk-Spreizfuß auf.

Unter Hammerzehen versteht man eine Fehlstellung der Kleinzehen. Meist ist hiervon die zweite oder dritte Zehe betroffen. Durch die vermehrte Beugung im Mittelgelenk stößt die Zehe im Schuhwerk streckseitig an und chronische Hautprobleme können die Folge sein. Hornhautschwielen und knöcherne Anbauten können entstehen.

Bei Krallenzehen besteht eine Überstreckung im Grundgelenk, meist in Kombination mit einer zusätzlichen Hammerzehe. Die Fehlstellung kann beweglich oder versteift sich darstellen. Zur Ausbildung dieser Veränderungen kommt es anlagebedingt oder durch eine Schwäche der Binnenmuskulatur des Fußes.

Wie können Hammerzehen und Krallenzehen behandelt werden?

Liegen chronische Beschwerden vor, welche durch geeignetes und angepasstes Schuhwerk nicht gelindert werden können, kann ein operativer Eingriff durchgeführt werden. Weitere konservative Maßnahmen können eine Zehengymnastik, orthopädische Schuheinlagen, eine Schienung zum Druckschutz und eine Hautpflege sein. Allerdings ändern diese Maßnahmen nichts an der Fehlstellung.

Welche operativen Möglichkeiten gibt es?

Es sind unterschiedliche operative Verfahren beschrieben, überwiegend wird eine sogenannte Resektionsarthroplastik nach Hohmann vorgenommen. Hierbei wird das Mittelgelenk der betroffenen Zehe dargestellt, auf einer Seite gekürzt und die korrekte Zehenstellung mit einem Draht für zwei bis vier Wochen gesichert.

Werden beide Gelenkseiten gekürzt, resultiert eine Versteifung des kleinen Gelenkes, welche ebenfalls mit einem Draht für einen Zeitraum von vier Wochen gesichert wird. Die meist über der Haut sichtbaren Drähte werden ambulant und ohne weiteren operativen Eingriff entfernt.

Neu eingeführt wurden hierfür auch kleine Stifte, welche im zu versteifenden Gelenk verbleiben und lediglich im Röntgen sichtbar sind. Eine Materialentfernung wird hier nicht mehr notwendig. Eine Mobilisierung kann bei beiden operativen Verfahren mit einem Spezialschuh wieder erfolgen.

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