Klinik für Pneumologie und konservative Intensivmedizin

Rechtliche Informationen

Im Rahmen einer intensivmedizinischen Betreuung können auch rechtliche Fragen auf Sie zukommen. Wir haben hierzu ein paar wichtige Hinweise zusammengestellt.

Betreuung

Falls Ihr Angehöriger so schwer erkrankt ist, dass wir ihn auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht über medizinisch empfehlenswerte Behandlungen aufklären können, oder er seinen Willen nicht äußern kann, sind wir aus rechtlichen Gründen verpflichtet, für Ihren Angehörigen eine Betreuung beim Amtsgericht zu beantragen. Ein Amtsrichter prüft und erteilt dann die Betreuung in medizinischen Belangen. In den meisten Fällen wird diese dem nächsten Angehörigen zugewiesen. In manchen Situationen kann es notwendig sein, eine Berufsbetreuung einrichten zu lassen. Konkrete Informationen hierzu gibt Ihnen der behandelnde Arzt.

Sollte eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht Ihres Angehörigen vorliegen, bitten wir Sie, uns darüber in Kenntnis zu setzen, damit wir diese berücksichtigen können. 

Trotz aller Bemühungen und modernster Medizin hängt der Behandlungserfolg in sehr wesentlichen Teilen auch davon ab, wie schwer die Erkrankung ist. Manchmal wird es so sein, dass wir trotz aller Anstrengungen den Zustand des Patienten nicht bessern oder wir sein Leben nicht retten können. Auch in solchen Situationen sind wir für Sie da und stehen jederzeit für eine menschenwürdige Behandlung Ihres Angehörigen ein. Es ist uns sehr wichtig, den Willen unserer Patienten zu respektieren.

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Können Patienten sich selbst äußern, liegt eine Patientenverfügung vor oder ist eine Vorsorgevollmacht erteilt, lässt sich dieser Wille leichter ermitteln. Ist das nicht der Fall, suchen wir das Gespräch mit Ihnen, um den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln und ihn dann so gut wie möglich umzusetzen. Dies schließt auch den Abbruch von Therapien ein oder die Nichtaufnahme einer Behandlung, wenn sie vom Patienten abgelehnt wird.

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